Wer sich über eine Mitgliedschaft oder einen Austritt in/aus unserem Badiverein informieren möchte,
der findet hier den entsprechenden Statuten-Teil dazu:
Mitgliedschaft
- Aufnahme in den Verein
- Personen die einen Anteilschein des Schwimmbadvereins erwerben.
- Personen die für den Schwimmbadverein ihre Dienste zur Verfügung stellen,
können vom Vorstand jederzeit aufgenommen werden.
Die Aufnahme wird an der folgenden GV mitgeteilt.
- Jedes neue eintretende Mitglied erhält die Statuten.
- Austritt aus dem Verein
- Der Austritt aus dem Schwimmbadverein erfolgt durch die mündliche oder schriftliche Mitteilung
an den Vorstand.
Der Austritt wird an der folgenden GV mitgeteilt und vollzogen.
- Der Austretende hat keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
- Mitgliederbeitrag
- Der Schwimmbadverein erhebt keinen Mitgliederbeitrag.